10 Regelverstöße, die Ihnen vielleicht passieren

Wenn Sie im Direktvertrieb ein Geschäft aufbauen, tun Sie wahrscheinlich alles in Ihrer Macht Stehende, um Ihre Produkte und die Geschäftsgelegenheit zu vermarkten. Druckmaterialien, die sozialen Medien, E-Mail-Marketing und Suchmaschinenoptimierung sind alle großartige Möglichkeiten, um Ihr Netzwerk auszubauen. Aber wenn Sie dabei gegen bestehende Sicherheitsvorschriften verstoßen, können Sie das Unternehmen, das Sie repräsentieren, in größte Schwierigkeiten bringen.

Das Team von ASEA Compliance hat eine Liste der 10 häufigsten Regelverstöße unserer Berater zusammengestellt. Die folgenden Punkte sollten Sie beim Geschäftsaufbau vermeiden:

  1. Behauptungen über unsere Produkte: Das Flaggschiffprodukt von ASEA ist als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft. Daher darf es nicht als Mittel zur Behandlung oder Heilung einer diagnostizierbaren Krankheit bezeichnet werden.
  2. Behauptungen über das Einkommen: Der Erfolg des Einzelnen in der MLM-Branche hängt von den persönlichen Umständen und seinem Einsatz ab. Daher ist es nicht angemessen, eine Vergütung oder Einkommen in welcher Höhe auch immer zu versprechen.
  3. Verkäufe auf Auktions-Websites oder Internet-Kleinanzeigen: Kein Berater darf die ASEA Produkte auf einer Auktions-Website oder über Internet-Kleinanzeigen verkaufen, versuchen, sie zu verkaufen oder sie dort bewerben. Dazu gehören unter anderem eBay, Amazon, etc.
  4. Nicht lizenzierte Websites: Berater dürfen nur eine vom Unternehmen lizenzierte Website verwenden, um die Produkte oder die Geschäftschance im Internet zu bewerben.
  5. Gesponserte Links: Vor dem Einsatz gesponserter Links bei Internet-Suchmaschinen zur Umleitung des Internetverkehrs auf eine vom Unternehmen lizenzierte Website müssen Berater die schriftliche Genehmigung vom Unternehmen einholen.
  6. Verkaufshilfen: Verkaufshilfen müssen vom Unternehmen genehmigt werden, bevor sie zur Vermarktung der ASEA Produkte oder der Geschäftschance eingesetzt werden.
  7. Einsatz außerhalb des Marktes: Produkte und produktbezogene Inhalte dürfen nur in dem Markt eingesetzt werden, für den sie genehmigt wurden.
  8. Vorher-/Nachher-Bilder: Vorher-/Nachher-Bilder sind eine tolle Möglichkeit, Fortschritte zu zeigen. Dabei gibt es aber einiges zu beachten: Stellen Sie sicher, dass Sie die Person auf dem Bild kennen und deren Erlaubnis haben, das Foto zu verwenden; außerdem dürfen auf dem Bild keine Wunden, Ausschläge, blaue Flecken oder andere Verletzungen zu sehen sein.
  9. Verwendung veralteter Unternehmensvideos: Die Marke ASEA und unsere Produktlinien entwickeln sich ständig weiter. Das bedeutet, dass manchmal in Videos veraltetes Material zu sehen ist. Alle aktuellen, von ASEA genehmigten Videos finden Sie auf unseren regionalen YouTube Kanälen. Sehen Sie sich in unseren beiden YouTube Kanälen speziell für Europa um, dem ASEA Europe Kanal und dem ASEA Deutschland Kanal!
  10. ASEA Athleten in Werbematerialien: ASEA sponsert ein tolles Athletenteam. Aber nur, weil die Sportler ihre Abbildung auf der ASEA Unternehmenswebsite genehmigt haben, bedeutet das nicht, dass Sie sie auf Ihrer Beraterwebsite verwenden dürfen. Wenden Sie sich immer an das ASEA Europe Marketing & Communications Department bevor Sie einen derzeitigen oder früheren ASEA Athleten in Ihren Werbematerialien verwenden.

Bitte denken Sie daran, dass viele der oben genannten Punkte für Aktivitäten gelten, bei denen wir unsere Berater ausdrücklich unterstützen. Auch im Rahmen der ASEA Richtlinien gibt es viel, was Sie tun können. Wichtig ist nur, die Genehmigung des Unternehmens für Aktivitäten einzuholen, für die bestimmte Richtlinien gelten.

Eine Gesamtaufstellung der ASEA Richtlinien finden Sie hier.

Ideen für den Geschäftsaufbau finden Sie in der Bibliothek des Virtual Offices, und zwar im Kapitel „Geschäft“ des ASEA Erfolgshandbuchs.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an Ihren regionalen Verkaufschef oder das ASEA Associate Education & Conduct Department.